Verordnung über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel

vom 25. November 2015 (Stand am 1. Oktober 2020)


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Art. 134 Änderung anderer Erlasse

Die Än­de­rung an­de­rer Er­las­se wird im An­hang 1 ge­re­gelt.

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