Verordnung über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandelvom 25. November 2015 (Stand am 1. Oktober 2020) |
Art. 99 Bewertung ausstehender Geschäfte
(Art. 109 FinfraG) 1Marktbedingungen, die keine Bewertung eines OTC-Derivatgeschäfts zu Marktpreisen zulassen, sind gegeben, wenn:
2Ein Markt für ein OTC-Derivatgeschäft wird als inaktiv angesehen, wenn:
3Ist eine Bewertung nach Modellpreisen zulässig, so muss das Modell:
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