Verordnung
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Art. 25 Genehmigung von Reglementen
(Art. 27 Abs. 4 FinfraG) 1 Bei der Genehmigung von Reglementen prüft die FINMA insbesondere, ob diese:
2 Die FINMA kann vor ihrem Entscheid die Wettbewerbskommission konsultieren. Diese äussert sich dazu, ob die Reglemente wettbewerbsneutral sind und wettbewerbsbehindernde Absprachen begünstigen oder nicht. |