Verordnung
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Art. 28 Höhe der Eigenmittel
(Art. 23 FINIG) 1 Die nach Artikel 23 FINIG vorgeschriebenen Eigenmittel sind dauernd einzuhalten. 2 Als Fixkosten nach Artikel 23 Absatz 2 FINIG gelten:
3 Der Teil des Personalaufwandes, der ausschliesslich vom Geschäftsergebnis abhängig ist oder auf den kein Rechtsanspruch besteht, ist vom Personalaufwand abzuziehen. 4 Die FINMA kann in begründeten Fällen Erleichterungen gewähren. |