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Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsichtvom 22. Juni 2007 (Stand am 1. Januar 2020)1Die FINMA übt ihre Aufsichtstätigkeit selbstständig und unabhängig aus. 2Sie erörtert mindestens einmal jährlich mit dem Bundesrat die Strategie ihrer Aufsichtstätigkeit sowie aktuelle Fragen der Finanzplatzpolitik. 3Sie verkehrt mit dem Bundesrat über das EFD. 4Die eidgenössischen Räte üben die Oberaufsicht aus. |