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Art. 23a Öffentliches Verzeichnis 54
Die FINMA führt ein Verzeichnis der Beaufsichtigten. Dieses ist in elektronischer Form öffentlich zugänglich. 54 Eingefügt durch Anhang 1 Ziff. II 96 des Datenschutzgesetzes vom 25. Sept. 2020, in Kraft seit 1. Sept. 2023 (AS 2022 491; BBl 2017 6941). |