Bundesgesetz
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Art. 8 Verrechnung
Die Familienzulagen für selbstständigerwerbende Landwirte können mit den Beiträgen, die diese gemäss Bundesgesetz vom 20. Dezember 194628 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) sowie gemäss Artikel 18 dieses Gesetzes schulden, verrechnet werden. |