Verordnung des WBF
über die Produktion und das Inverkehrbringen
von Futtermitteln, Zusatzstoffen
für die Tierernährung und Diätfuttermitteln
(Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV)1

vom 26. Oktober 2011 (Stand am 1. Juni 2022)

1 Fassung gemäss Ziff. I der V des WBF vom 31. Okt. 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6401).


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 12 Zusätzliche Kennzeichnungsanforderungen für nicht konforme Futtermittel

Zu­sätz­lich zu den An­for­de­run­gen nach Ar­ti­kel 15 FMV und nach den Ar­ti­keln 8 und 9 ist ein Fut­ter­mit­tel, das den ge­setz­li­chen An­for­de­run­gen nicht ge­nügt, wie et­wa kon­ta­mi­nier­te Fut­ter­mit­tel, mit den be­son­de­ren Kenn­zeich­nungs­an­ga­ben nach An­hang 8.4 zu ver­se­hen.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden