Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Verordnung des WBF über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV)1
vom 26. Oktober 2011 (Stand am 1. Juni 2023)
1 Fassung gemäss Ziff. I der V des WBF vom 31. Okt. 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6401).
Art. 23lÜbergangsbestimmungen zur Änderung vom 2. November 2022 28
1 Futtermittelzusatzstoffe, die mit der Änderung vom 2. November 2022 aus der Liste der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe nach Anhang 2 gestrichen werden, und Vormischungen, die solche enthalten, dürfen ab dem Inkrafttreten der Änderung vom 2. November 2022 noch während sechs Monaten in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2 Mischfuttermittel und Einzelfuttermittel für Nutztiere, die nach bisherigem Recht gekennzeichnet sind, dürfen ab dem Inkrafttreten der Änderung vom 2. November 2022 noch während einem Jahr in Verkehr gebracht werden.
3 Mischfuttermittel und Einzelfuttermittel für Heimtiere, die nach bisherigem Recht gekennzeichnet sind, dürfen ab dem Inkrafttreten der Änderung vom 2. November 2022 noch während zwei Jahren in Verkehr gebracht werden.
28 Eingefügt durch Ziff. I der V des WBF vom 2. Nov. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 736).