Verordnung des WBF
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Art. 15 Voraussetzungen für die Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen und Vormischungen
Futtermittelzusatzstoffe und Vormischungen müssen die Voraussetzungen nach Anhang 6.2 und die in der Bewilligung für den Futtermittelzusatzstoff festgelegten Voraussetzungen für die Verwendung erfüllen, es sei denn die Bewilligung sehe etwas anderes vor. |