Verordnung des WBF
über die Produktion und das Inverkehrbringen
von Futtermitteln, Zusatzstoffen
für die Tierernährung und Diätfuttermitteln
(Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV)1

1 Fassung gemäss Ziff. I der V des WBF vom 31. Okt. 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6401).


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Art. 15 Voraussetzungen für die Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen und Vormischungen

Fut­ter­mit­tel­zu­satz­stof­fe und Vor­mi­schun­gen müs­sen die Vor­aus­set­zun­gen nach An­hang 6.2 und die in der Be­wil­li­gung für den Fut­ter­mit­tel­zu­satz­stoff fest­ge­leg­ten Vor­aus­set­zun­gen für die Ver­wen­dung er­fül­len, es sei denn die Be­wil­li­gung se­he et­was an­de­res vor.

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