Verordnung des WBF
über die Produktion und das Inverkehrbringen
von Futtermitteln, Zusatzstoffen
für die Tierernährung und Diätfuttermitteln
(Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV)1

1 Fassung gemäss Ziff. I der V des WBF vom 31. Okt. 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6401).


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Art. 2 In der Tierernährung verbotene oder eingeschränkte Stoffe

Die in An­hang 4.1 auf­ge­führ­ten Stof­fe sind für das In­ver­kehr­brin­gen und die Ver­wen­dung als Fut­ter­mit­tel ver­bo­ten oder ein­ge­schränkt.

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