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Bundesgesetz
über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung
(Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG)

vom 18. Dezember 1998 (Stand am 1. Juli 2023)

Art. 21 Unentgeltlichkeit

Die Sa­men­spen­de als sol­che ist un­ent­gelt­lich.