Drucken
Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Bundesgesetz
über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung
(Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG)
Art. 4
Verbotene Praktiken
Die Ei- und die Embryonenspende sowie die Leihmutterschaft sind unzulässig.