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Art. 5 Verwendung gespendeter Samenzellen
1 Wer Fortpflanzungsverfahren mit gespendeten Samenzellen anwenden will, muss im Gesuch darlegen:
2 Wer gespendete Samenzellen weiter vermitteln will, muss darlegen:
3 Änderungen sind der Aufsichtsbehörde zu melden. |