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Art. 12bbis Gründe für eine Anschlusssperre 38
Bestreiten Kundinnen oder Kunden eine Rechnung ihrer Anbieterin von Fernmeldediensten für andere Leistungen als Fernmeldedienste, so darf die Anbieterin aus diesem Grund weder den Zugang zu den Fernmeldediensten sperren noch den Vertrag vor der Beilegung der Streitigkeit kündigen. 38 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 22. März 2019, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 6159; BBl 2017 6559). |