Verordnung
über den Umgang mit Organismen in der Umwelt
(Freisetzungsverordnung, FrSV)

vom 10. September 2008 (Stand am 1. Januar 2023)


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Art. 58 Richtlinien, Aus- und Weiterbildung

1 Das BA­FU er­lässt, so­weit er­for­der­lich, Richt­li­ni­en zum Voll­zug die­ser Ver­ord­nung. Es hört vor­her die be­trof­fe­nen Fach­stel­len an.

2 Es sorgt zu­sam­men mit dem BAG da­für, dass pe­ri­odisch Ver­an­stal­tun­gen zur Aus- und Wei­ter­bil­dung von Per­so­nen durch­ge­führt wer­den, die Auf­ga­ben nach die­ser Ver­ord­nung er­fül­len.

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