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Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragungvom 3. Oktober 2003 (Stand am 1. Januar 2014)1Kapitalgesellschaften können fusionieren:
2Kollektiv- und Kommanditgesellschaften können fusionieren:
3Genossenschaften können fusionieren:
4Vereine können mit Vereinen fusionieren. Im Handelsregister eingetragene Vereine können überdies fusionieren:
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