Verordnung
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Art. 19h Umrechnung des Rentenanteils in eine lebenslange Rente
(Art. 124a Abs. 3 Ziff. 1 ZGB) 1 Die Vorsorgeeinrichtung des verpflichteten Ehegatten rechnet den dem berechtigten Ehegatten zugesprochenen Rentenanteil nach der Formel im Anhang in eine lebenslange Rente um. Das BSV macht kostenlos ein elektronisches Umrechnungsprogramm zugänglich.67 2 Für die Umrechnung massgebend ist der Zeitpunkt, in dem die Scheidung rechtskräftig wird. 67 Das elektronische Umrechnungsprogramm ist ab dem 1. Januar 2017 unter www.bsv.admin.ch/fzv19h-umrechnung zugänglich. |