Bundesgesetz
über den Gütertransport durch Bahn- und
Schifffahrtsunternehmen
(Gütertransportgesetz, GüTG)

vom 25. September 2015 (Stand am 1. Januar 2023)


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Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich

1 Die­ses Ge­setz re­gelt den Trans­port von Gü­tern auf der Schie­ne so­wie den Bau und Be­trieb von Um­schlags­an­la­gen für den kom­bi­nier­ten Ver­kehr (KV-Um­schlags­an­la­gen) und von An­schluss­glei­sen.

2 Es gilt sinn­ge­mä­ss auch für den Trans­port von Gü­tern mit Seil­bah­nen und auf dem Was­ser.

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