Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Art. 133 Löschungen und Änderungen im Papiergrundbuch
1Ein Eintrag im Papiergrundbuch wird gelöscht, indem er im Hauptbuch vollständig gestrichen und bei der betreffenden Stelle die Bemerkung « gelöscht» eingetragen wird. 2Ein Eintrag im Papiergrundbuch wird geändert, indem im Hauptbuch der ganze Eintrag oder der zu ändernde Teil gestrichen und durch den neuen Wortlaut ersetzt wird. 3Datum und Beleg der Löschung oder Änderung werden angegeben. |