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Art. 137 Löschung der Anmerkung eines Trustverhältnisses
1 Die Löschung der Anmerkung eines Trustverhältnisses erfordert den Nachweis:
2 Das Grundbuchamt kann eine notarielle Feststellungsurkunde einer schweizerischen Urkundsperson verlangen, worin diese bestätigt, dass der Nachweis erbracht ist. |