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Art. 34e Zulässige Suchkriterien und Umfang der Suchresultate
1 Die Zugriffsberechtigten dürfen mittels der Angaben nach Artikel 90 Absatz 1 suchen. 2 Das EGBA erteilt den Zugriffsberechtigten auf begründetes Gesuch der Behörde einen Zugang, mit dem sie:
3 Es werden höchstens die folgenden Suchresultate ausgegeben:
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