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Art. 34f Protokollierung der Abfragen durch den Grundstücksuchdienst
1 Abfragen werden vom Grundstücksuchdienst automatisch protokolliert und dienen dem EGBA zur Zugriffskontrolle sowie zur Gebührenerhebung. 2 Die Protokolle enthalten folgende Angaben:
3 Sie werden während zwei Jahren aufbewahrt. 4 Die Einsicht in die Protokolle richtet sich nach dem Bundesgesetz vom 19. Juni 199243 über den Datenschutz. |