Gebührenverordnung
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Art. 15b Ersatz von Auslagen im eSchKG-Verbund 22
1 Für den Beitritt zum eSchKG-Verbund werden einmalige Kosten von 500 Franken erhoben. 2 Ab dem zweiten Kalenderjahr werden von jedem Beteiligten im eSchKG-Verbund 200 Franken pro Jahr für die Erneuerung des Zugangs zum Verbunderhoben. 3 Für das Ausstellen und für jede Erneuerung der Signaturzertifikate der Betreibungsämter werden 50 Franken erhoben. 4 Ist ein Beizug Dritter notwendig, so sind alle diesbezüglichen Auslagen, insbesondere Honorare für Sachverständige, von demjenigen Teilnehmer zu ersetzen, der diese Kosten verursacht hat. 5 Die Rechnungstellung erfolgt durch das BJ oder eine von ihm beauftragte Stelle. 22 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 28. April 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 259). |