Gebührenverordnung
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Art. 34 Erstellung des Kollokations- und Verteilungsplans
1 Die Gebühr für die Erstellung eines Kollokations- und Verteilungsplanes beträgt:
2 Die Gebühr für die Abrechnung einer Einkommenspfändung, für die kein Verteilungsplan notwendig ist, beträgt 10 Franken je Betreibung. |