Gebührenverordnung
|
Art. 4 Berechnung nach Zeitaufwand
1 Ist die Gebühr nach Zeitaufwand zu berechnen, so fällt die für den Gang oder die Reise beanspruchte Zeit ausser Betracht. 2 Der Bruchteil einer halben Stunde zählt als halbe Stunde. 3 Die Dauer der Verrichtung ist in der Urkunde anzugeben. |