vom 23. September 1996 (Stand am 1. Januar 2022)
1 Ist die Gebühr nach Zeitaufwand zu berechnen, so fällt die für den Gang oder die Reise beanspruchte Zeit ausser Betracht.
2 Der Bruchteil einer halben Stunde zählt als halbe Stunde.
3 Die Dauer der Verrichtung ist in der Urkunde anzugeben.