Gebührenverordnung
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Art. 63
1 Die Gebührenverordnung vom 7. Juli 197133 zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs wird aufgehoben. Sie findet jedoch Anwendung auf Verrichtungen, die bis 31. Dezember 1996 vorgenommen wurden und für welche später abgerechnet wird. 2 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1997 in Kraft. |