Verordnung
über die Gebühren des Bundesamtes für Umwelt
(Gebührenverordnung BAFU, GebV-BAFU)1

vom 3. Juni 2005 (Stand am 1. Januar 2022)

1 Fassung gemäss Anhang 2 Ziff. 5 der V vom 22. Nov. 2006 über die Gebühren und Auf­sichtsabgaben des Bundesamtes für Energie, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 4889).

Art.5 Anpassung an die Teuerung

Das Eid­ge­nös­si­sche De­par­te­ment für Um­welt, Ver­kehr, Ener­gie und Kom­mu­ni­ka­ti­on (UVEK) passt die Ge­büh­ren­an­sät­ze, die Ge­büh­ren­rah­men und den Stun­den­an­satz je­weils auf den nächst­fol­gen­den Jah­res­an­fang an die Er­hö­hung des Lan­des­in­de­xes der Kon­su­men­ten­prei­se an, so­fern die Er­hö­hung seit In­kraft­tre­ten die­ser Ver­ord­nung oder seit der letz­ten An­pas­sung 5 Pro­zent oder mehr be­trägt. Die an­ge­pass­ten Be­trä­ge wer­den auf 5 Fran­ken auf- oder ab­ge­run­det.

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