Verordnung
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Art. 21 Eintragung
1 Die Gebühr für die Eintragung eines Luftfahrzeugs in das Luftfahrzeugbuch hängt von der höchstzulässigen Abflugmasse ab. Sie beträgt 9 Franken pro 100 kg. 2 Es gilt ein Gebührenrahmen von 195 bis 10 320 Franken. |