Verordnung
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Art. 13b Aufsichtsabgabe im Bereich Stromversorgung 37
Das BFE und die ElCom erheben die Aufsichtsabgabe für die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden. Die Aufsichtsabgabe umfasst namentlich die Kosten für die:
37 Eingefügt durch Anhang Ziff. 1 der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008, in Kraft seit 1. April 2008 (AS 2008 1223). |