Geschäftsreglement
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Art. 3 Präsidium
1 Die Präsidentin oder der Präsident des Bundespatentgerichts hat namentlich folgende Aufgaben:
2 Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident oder das dritte hauptamtliche Mitglied der Verwaltungskommission vertritt und unterstützt die Präsidentin oder den Präsidenten und nimmt zusammen mit ihr oder ihm die präsidialen Aufgaben wahr. |