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Gewässerschutzverordnung
(GSchV)

vom 28. Oktober 1998 (Stand am 1. Februar 2023)

Art. 61c Gesuch

1 Das Ge­such um Fi­nanz­hil­fen oder Ab­gel­tun­gen im Ein­zel­fall wird beim BA­FU ein­ge­reicht.

2 Es er­lässt Richt­li­ni­en über die An­ga­ben und Un­ter­la­gen zum Ge­such.