Gewässerschutzverordnung
(GSchV)

vom 28. Oktober 1998 (Stand am 1. Februar 2023)


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Art. 61d Gewährung und Auszahlung der Beiträge

1 Das BA­FU legt die Bei­trä­ge mit­tels Ver­fü­gung fest oder schliesst da­zu mit dem Bei­trags­emp­fän­ger einen Ver­trag ab.

2 Es rich­tet die Bei­trä­ge nach Fort­schritt des Pro­jek­tes aus.

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