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Bundesgesetz
über die von der Schweiz als Gaststaat
gewährten Vorrechte, Immunitäten und
Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge
(Gaststaatgesetz, GSG)

vom 22. Juni 2007 (Stand am 1. November 2022)

Art. 34 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

Die Auf­he­bung und die Än­de­rung bis­he­ri­gen Rechts wer­den im An­hang ge­re­gelt.