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Art. 20 Höhe der Abgabe
1 Die Abgabe beträgt pro Jahr je zu viel gehaltenes Tier:
2 Hält der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin Tiere verschiedener Kategorien, so wird für die Berechnung der Abgabe auf die für den Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin günstigste Lösung abgestellt. |