|
|
|
Art. 2 Scope
1 This Act applies to research concerning human diseases and concerning the structure and function of the human body, which involves:
2 It does not apply to research which involves:
BGE
117 IV 324 () from 5. August 1991
Regeste: Unlauterer Wettbewerb durch Verwendung eines unzutreffenden Titels (Art. 3 lit. c UWG, Art. 13 lit. c aUWG) respektive durch irreführende Angaben (Art. 3 lit. b UWG, Art. 13 lit. b aUWG). Abgrenzung dieser beiden Tatbestandsvarianten. Ein akademischer Titel ist unzutreffend, wenn der Träger ihn nicht, nicht rechtmässig oder von einer Scheinuniversität erworben hat (E. 2a). Die Angabe des Titels "Dr. h.c." in der Firma eines Unternehmens bzw. im wirtschaftlichen Wettbewerb ist irreführend, wenn dadurch beim Durchschnittspublikum der falsche Eindruck erweckt wird, dass zwischen dem Erwerb des Titels und dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens ein Zusammenhang bestehe (E. 2b). |
