Bundesgesetz
über die Förderung der Hochschulen und die
Koordination im schweizerischen Hochschulbereich
(Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG)

vom 30. September 2011 (Stand am 1. März 2021)


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Art. 20 Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Rek­to­ren­kon­fe­renz der schwei­ze­ri­schen Hoch­schu­len hat die Auf­ga­ben und die Zu­stän­dig­kei­ten, die ihr die Zu­sam­men­ar­beits­ver­ein­ba­rung über­trägt.

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