Der Bund verfolgt im Rahmen der Zusammenarbeit im Hochschulbereich insbesondere die folgenden Ziele:
- a.
- Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine Lehre und Forschung von hoher Qualität;
- b.
- Schaffung eines Hochschulraums mit gleichwertigen, aber andersartigen Hochschultypen;
- c.
- Förderung der Profilbildung der Hochschulen und des Wettbewerbs, insbesondere im Forschungsbereich;
- d.
- Gestaltung einer kohärenten schweizerischen Hochschulpolitik in Abstimmung mit der Forschungs- und Innovationsförderungspolitik des Bundes;
- e.
- Durchlässigkeit und Mobilität zwischen den Hochschulen;
- f.
- Vereinheitlichung der Studienstrukturen, der Studienstufen und ihrer Übergänge sowie gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse;
- g.
- Finanzierung der Hochschulen nach einheitlichen und leistungsorientierten Grundsätzen;
- h.
- gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination und Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen;
- i.
- Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen bei Dienstleistungen und Angeboten im Weiterbildungsbereich von Institutionen des Hochschulbereichs gegenüber Anbietern der höheren Berufsbildung.