Bundesgesetz
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Art. 10 Stellung und Funktion
1 Die Schweizerische Hochschulkonferenz ist das oberste hochschulpolitische Organ der Schweiz. Sie sorgt für die gesamtschweizerische Koordination der Tätigkeiten von Bund und Kantonen im Hochschulbereich. 2 Sie tagt als Plenarversammlung oder als Hochschulrat. 3 Sie verfügt über ein eigenes Budget und eine eigene Rechnung. 4 Ihr Organisationsreglement wird vom Hochschulrat erlassen. |
