Bundesgesetz
über die Förderung der Hochschulen und die
Koordination im schweizerischen Hochschulbereich
(Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG)


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Art. 10 Stellung und Funktion

1 Die Schwei­ze­ri­sche Hoch­schul­kon­fe­renz ist das obers­te hoch­schul­po­li­ti­sche Or­gan der Schweiz. Sie sorgt für die ge­samtschwei­ze­ri­sche Ko­or­di­na­ti­on der Tä­tig­kei­ten von Bund und Kan­to­nen im Hoch­schul­be­reich.

2 Sie tagt als Plenar­ver­samm­lung oder als Hoch­schul­rat.

3 Sie ver­fügt über ein ei­ge­nes Bud­get und ei­ne ei­ge­ne Rech­nung.

4 Ihr Or­ga­ni­sa­ti­ons­re­gle­ment wird vom Hoch­schul­rat er­las­sen.

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