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Art. 124 Eintragung am bisherigen Sitz
1Die Sitzverlegung und die Löschung am bisherigen Sitz müssen am gleichen Tag ins Tagesregister eingetragen werden. Die Handelsregisterämter müssen ihre Eintragungen aufeinander abstimmen. 2Die Löschung am bisherigen Sitz wird ohne weitere Prüfung eingetragen. 3Am bisherigen Sitz müssen folgende Angaben ins Handelsregister eingetragen werden:
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