Bei Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen müssen ins Handelsregister eingetragen werden:
- a.
- die Tatsache, dass es sich um die Gründung einer neuen Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen handelt;
- b.
- die Firma und die Unternehmens-Identifikationsnummer;
- c.
- der Sitz und das Rechtsdomizil;
- d.
- die Rechtsform;
- e.
- das Datum des Gesellschaftsvertrags;
- f.
- die Dauer der Gesellschaft;
- g.
- der Zweck;
- h.
- der Betrag der gesamten Kommanditsumme;
- i.
- falls die Kommanditsumme ganz oder teilweise in Form einer Sacheinlage geleistet wird, deren Gegenstand und Wert;
- j.
- die Firma, der Sitz und die Unternehmens-Identifikationsnummer der unbeschränkt haftenden Gesellschafterinnen und die für diese handelnden natürlichen Personen;
- k.
- die zur Vertretung berechtigten Personen;
- l.1
- die Tatsache, dass die Prüfung nach KAG2 durchgeführt wird;
- m.3
- die zugelassene Prüfgesellschaft;
1 Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 der Grundbuchverordnung vom 23. Sept. 2011, in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 4659).
2 SR951.31
3 Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 der Grundbuchverordnung vom 23. Sept. 2011, in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 4659).