Bei Instituten des öffentlichen Rechts müssen ins Handelsregister eingetragen werden:
- a.
- die Bezeichnung und die Unternehmens-Identifikationsnummer;
- b.
- der Sitz und das Rechtsdomizil;
- c.
- die Rechtsform;
- d.
- die Bezeichnung der massgeblichen Rechtsgrundlagen des öffentlichen Rechts sowie das Datum der Beschlüsse des für die Errichtung zuständigen Organs gemäss öffentlichem Recht;
- e.
- falls bekannt: das Datum der Errichtung des Instituts des öffentlichen Rechts;
- f.
- falls Statuten bestehen: deren Datum;
- g.
- der Zweck;
- h.
- im Fall eines Dotationskapitals: dessen Höhe;
- i.
- bei besonderen Haftungsverhältnissen: ein Verweis auf die nähere Umschreibung in den Belegen, Rechtsgrundlagen oder Beschlüssen des für die Gründung zuständigen Organs;
- j.
- die Organisation;
- k.
- die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans;
- l.
- die zur Vertretung berechtigten Personen;
- m.
- gegebenenfalls die Revisionsstelle.