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Art. 6 Aufbau des Handelsregisters
1 Das Handelsregister besteht aus dem Tagesregister, dem Hauptregister, den Anmeldungen und Belegen. 2 Das Tagesregister ist das elektronische Verzeichnis aller Einträge in chronologischer Reihenfolge. 3 Das Hauptregister ist der elektronische Zusammenzug aller rechtswirksamen Einträge im Tagesregister geordnet nach Rechtseinheit. |