Handelsregisterverordnung
(HRegV)

vom 17. Oktober 2007 (Stand am 1. Januar 2022)


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Art. 82

1 Die Ge­sell­schaft muss sämt­li­che Über­tra­gun­gen von Stam­man­tei­len zur Ein­tra­gung in das Han­dels­re­gis­ter an­mel­den, un­ab­hän­gig da­von, ob die Über­tra­gun­gen auf ver­trag­li­cher Grund­la­ge oder von Ge­set­zes we­gen er­fol­gen.

2 Dem Han­dels­re­gis­ter­amt müs­sen ein­ge­reicht wer­den:

a.
ein Be­leg, dass der Stam­man­teil auf die neue Ge­sell­schaf­te­rin oder den neu­en Ge­sell­schaf­ter über­tra­gen wur­de;
b.
falls die Sta­tu­ten nicht auf die Zu­stim­mung der Ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lung zur Über­tra­gung des Stam­man­teils ver­zich­ten: ein Be­leg für die­se Zu­stim­mung.

3 Die Er­wer­be­rin oder der Er­wer­ber darf nur ins Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen wer­den, wenn lücken­los nach­ge­wie­sen wird, dass der Stam­man­teil von der ein­ge­tra­ge­nen Ge­sell­schaf­te­rin oder vom ein­ge­tra­ge­nen Ge­sell­schaf­ter auf die Er­wer­be­rin oder den Er­wer­ber über­ge­gan­gen ist.

BGE

140 III 418 (4A_113/2014) from 15. Juli 2014
Regeste: Gerichtsstand am Erfüllungsort bei Erbringung von Dienstleistungen und Verkauf beweglicher Sachen (Art. 5 Nr. 1 Bst. b LugÜ). Bestimmung des Erfüllungsortsgerichtsstands nach Art. 5 Nr. 1 Bst. b LugÜ bei mehreren Verträgen zwischen denselben Parteien (E. 3). Der Erfüllungsortsgerichtsstand bestimmt sich, auch wenn bereits geleistet wurde, primär durch Auslegung des Vertrages. Der Erfüllungsort muss nicht ausdrücklich vereinbart worden sein (E. 4). Bestimmung des Gerichtsstands, wenn gemäss Vertrag mehrere Dienstleistungen in verschiedenen Staaten zu erbringen sind (E. 5). Gilt der Verkauf von Stammanteilen einer GmbH als Verkauf beweglicher Sachen? Frage offengelassen, da nicht dargetan wird, welche massgebende, zur vollständigen Übertragung der Anteile notwendige Handlung zur Annahme führen sollte, die engste Verknüpfung zwischen dem Vertrag und dem zuständigen Gericht bestehe nicht beim angerufenen Gericht in Zürich, sondern am behaupteten Erfüllungsort in Polen (E. 6).

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