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Handelsregisterverordnung
(HRegV)

Art. 115 Löschung

1 Hat der Ge­schäfts­be­trieb der Zweignie­der­las­sung auf­ge­hört, so muss die Lö­schung der Zweignie­der­las­sung zur Ein­tra­gung an­ge­mel­det wer­den.

2 Wird die Lö­schung der Zweignie­der­las­sung zur Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter an­ge­mel­det, so macht das Han­dels­re­gis­ter­amt den Steu­er­be­hör­den des Bun­des und des Kan­tons Mit­tei­lung. Die Lö­schung darf erst vor­ge­nom­men wer­den, wenn die­se Be­hör­den zu­ge­stimmt ha­ben.

3 Zu­sam­men mit der Lö­schung muss der Lö­schungs­grund ins Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen wer­den.