Handelsregisterverordnung
(HRegV)


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Art. 2 Begriffe

Im Sin­ne die­ser Ver­ord­nung gel­ten als:

a.
Ge­wer­be: ei­ne selbst­stän­di­ge, auf dau­ern­den Er­werb ge­rich­te­te wirt­schaft­li­che Tä­tig­keit;
b.
Rechts­do­mi­zil: die Adres­se, un­ter der die Rechts­ein­heit an ih­rem Sitz er­reicht wer­den kann.

BGE

142 III 96 (4A_405/2015) from 26. Januar 2016
Regeste: Art. 6 Abs. 2 lit. a und c ZPO; sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts. Zuständigkeit des Handelsgerichts bei einem privaten Geschäft einer Partei, die als Inhaber eines Einzelunternehmens im Handelsregister eingetragen ist, sofern die Geschäftstätigkeit der anderen Partei betroffen ist (E. 3 und 3.3).

143 I 328 (4A_75/2017) from 22. Mai 2017
Regeste: Art. 29 Abs. 3 BV; unentgeltliche Rechtspflege für juristische Personen. Die unentgeltliche Rechtspflege ist juristischen Personen zu verweigern, wenn das Verfahren, für das sie beansprucht wird, deren Weiterexistenz nicht sichert (E. 3).

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