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Art. 38 Inhalt des Eintrags
Bei Einzelunternehmen müssen im Handelsregister eingetragen werden:
60 Ausdruck gemäss Anhang Ziff. 3 der V vom 26. Jan. 2011 über die Unternehmens-Identifikationsnummer, in Kraft seit 1. April 2011 (AS 2011 533). Diese Änd. wurde im ganzen Erlass berücksichtigt. |