Handelsregisterverordnung
(HRegV)


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Art. 45a Zulässige ausländische Währungen

Die zu­läs­si­gen aus­län­di­schen Wäh­run­gen für das Ka­pi­tal ei­ner Ak­ti­en­ge­sell­schaft sind in An­hang 3 auf­ge­führt.

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