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Art. 124 Eintragung am bisherigen Sitz
1 Die Sitzverlegung und die Löschung am bisherigen Sitz müssen am gleichen Tag ins Tagesregister eingetragen werden. Die Handelsregisterämter müssen ihre Eintragungen aufeinander abstimmen. 2 Die Löschung am bisherigen Sitz wird ohne weitere Prüfung eingetragen. 3 Am bisherigen Sitz müssen folgende Angaben ins Handelsregister eingetragen werden:
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